Der Vorstand besteht aus
- dem Obmann/der Obfrau
- dem Kassier/der Kassierin
- ggf. einem Schriftführer/einer Schriftführerin
- und ggf. deren Stellvertretern.
Der Vorstand wird durch die Generalversammlung gewählt, dessen Funktionsperiode beträgt laut Statuten vier Jahre; eine Wiederwahl ist zulässig.